Die Voraussetzungen sind in den Statuten geregelt. Wir unterscheiden zwischen Aktiv- und Passivmitgliedschaften.
Aktivmitglieder können ILT-diplomierte LerntherapeutInnen werden, bzw. Personen mit gleichwertiger Ausbildung. Sie haben Stimm- und Wahlrecht und werden vom Verband vermittelt.
Passivmitglieder können StudentInnen am ILT werden sowie Personen und Institutionen, welche als Gönner einen konstruktiven Beitrag zum Vereinszweck/-ziel leisten wollen. Sie sind nicht stimm- und wahlberechtigt, haben aber ein Recht auf Anhörung. Sie bezahlen einen weniger hohen Jahresbeitrag.